Satzung

Satzung des MLKampfsport Akademie e.V.

  1. Jedes Mitglied erkennt bei seiner Beitrittserklärung die Satzung des Vereins als rechtsverbindlich an und hat den Anordnungen des Vorstandes Folge zu leisten.
  2. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von den gesetzlichen Vertretern, i. d. R. beiden Elternteilen, zu unterschreiben. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.
  3. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung des Antrages ist dem Antragsteller schriftlich zu erteilen, jedoch ist der Vorstand nicht verpflichtet Gründe für die Ablehnung zu nennen.

§4 Beiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Diese werden durch den Vorstand festgelegt.
  2. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können durch die Jahreshauptversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder Umlagen beschlossen werden.
  3. Die Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren, Jahresbeiträgen und Umlagen werden vom Vorstand festgesetzt. Dieser Beschluss gilt so lange, bis ein neuer abändernder Beschluss gefasst wird.
  4. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit.
  5. Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Aufnahmegebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

§5 Ausscheiden aus dem Verein

  1. Die Mitgliedschaft erlischt:
    • durch Tod
    • durch freiwilligen Austritt
    • durch Streichung
    • durch Ausschluss
  2. Die Austrittserklärung ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Der Austritt kann nur zum Ende eines Quartals erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten ist.